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Claudia Vehrs

Rechtsanwältin und Notarin

Fachanwältin für Familienrecht

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Detert Bracht

Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar

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Michael Knöll

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC- Vertragsanwalt

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in

  • dienstvertrags-, werkvertrags- und kaufrechtlichen Fragen
  • MIet- und Pachtrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Verkehrs- und Arbeitsrecht
  • Immobilienrecht

Familienrecht

Seit über zwei Jahrzehnten ist Frau Rechtsanwältin & Notarin Claudia Vehrs schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Das Familienrecht beginnt bereits mit der Planung der Eheschließung. Bei der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen steht Frau Vehrs Ihnen zur Verfügung.

Als Fachanwältin für Familienrecht steht sie Ihnen bei einer Trennung bzw. Scheidung zur Seite.

Rechtsgebiete wie der Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung gehören zum Fachbereich des Familienrechts.

Als erfahrene Fachanwältin der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Vehrs im Rahmen der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung in allen Bereichen des Familienrechts tätig.

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Verkehrsrecht

Beim Verkehrsunfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten, wenn sie am Unfall schuldlos sind. Sie erhalten durch uns eine umfassende Aufklärung über Ihre Rechte. Dabei klären wir Sie auch gleich über Ihre Erfolgsaussichten auf. Denken Sie daran: Lassen Sie sich nach einem Unfall und/oder einer Kontrolle nicht voreilig zu einer Aussage an Ort und Stelle verleiten!

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Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten wie

  • Nachlassabwicklung
  • Geltendmachung von Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Wir gestalten für Sie Testamente und Erbverträge.

Im Zusammenhang hiermit erörtern wir mit Ihnen die Notwendigkeit der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Wir bereiten für Sie Erbscheinsanträge vor und sind Ihnen bei der Nachlassabwicklung behilflich.

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Strafrecht

Nur wir als Anwälte haben das Recht, die Akten der Polizei/Staatsanwaltschaft einzusehen. Dabei sind Aussagen zu einem Sachverhalt grundsätzlich immer erst nach Kenntnis des Akteninhaltes einzureichen. Merke: Füllen Sie nie alleine einen Anhörungs-/Beschuldigtenfragebogen aus und machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

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Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Zahlungsansprüchen, Kündigungen, Abmahnungen und Auflösungsverträgen. Wir beraten Sie bei Überstunden, Mutterschutz, Urlaub und Weihnachts-/Urlaubsgeld. Ferner beraten und vertreten wir Sie im gesamten individuellen Arbeitsrecht und helfen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

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Öffentliches Recht

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