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Michael Knöll

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt

  • Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld 
  • Vertretung von Versicherungen, insbesondere im gerichtlichen Verfahren 
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten/Bußgeld- und Verwarngeldverfahren 
  • Fahrverbot 
  • Verkehrsstrafsachen, insbesondere Alkoholdelikte und Unfallflucht
 

Allgemeines Zivilrecht

Im allgemeinen Zivilrecht beraten und vertreten wir in allen Angelegenheiten der Zivilgerichtsbarkeit.

Das Zivilrecht umfasst u. a. sämtliche dienstvertrags-, werkvertrags- und kaufrechtlichen Fragen, das Miet- und Pachtrecht, das Familien- und Erbrecht, das Verkehrsrecht und Arbeitsrecht sowie das Immobilienrecht.

In diesen Bereichen sind wir auch vertragsgestaltend tätig.

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Familienrecht

Seit über zwei Jahrzehnten ist Frau Rechtsanwältin & Notarin Claudia Vehrs schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Das Familienrecht beginnt bereits mit der Planung der Eheschließung. Bei der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen steht Frau Vehrs Ihnen zur Verfügung.

Als Fachanwältin für Familienrecht steht sie Ihnen bei einer Trennung bzw. Scheidung zur Seite.

Rechtsgebiete wie der Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und die Vermögensauseinandersetzung gehören zum Fachbereich des Familienrechts.

Als erfahrene Fachanwältin der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Vehrs im Rahmen der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung in allen Bereichen des Familienrechts tätig.

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Erbrecht

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten wie

  • Nachlassabwicklung
  • Geltendmachung von Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Wir gestalten für Sie Testamente und Erbverträge.

Im Zusammenhang hiermit erörtern wir mit Ihnen die Notwendigkeit der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Wir bereiten für Sie Erbscheinsanträge vor und sind Ihnen bei der Nachlassabwicklung behilflich.

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Strafrecht

Nur wir als Anwälte haben das Recht, die Akten der Polizei/Staatsanwaltschaft einzusehen. Dabei sind Aussagen zu einem Sachverhalt grundsätzlich immer erst nach Kenntnis des Akteninhaltes einzureichen. Merke: Füllen Sie nie alleine einen Anhörungs-/Beschuldigtenfragebogen aus und machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben.

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Arbeitsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Zahlungsansprüchen, Kündigungen, Abmahnungen und Auflösungsverträgen. Wir beraten Sie bei Überstunden, Mutterschutz, Urlaub und Weihnachts-/Urlaubsgeld. Ferner beraten und vertreten wir Sie im gesamten individuellen Arbeitsrecht und helfen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

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Öffentliches Recht

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