Rechtsanwalt Michael Knöll

Michael Knöll, geb. 1968 in Heilbronn, hat in Passau und Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Er absolvierte am 21. April 1994 die Erste Juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Landesjuztizprüfungsamt in Hannover. Am 1. Juli 1994 trat er seinen Referendardienst im Landgerichtsbezirk Kassel an. Nach zweijähriger Referendarzeit legte Herr Knöll seine Zweite Juristische Staatsprüfung am 28. November 1996 vor dem Hessischen Landesjustizprüfungsamt in Wiesbaden ab.

Er ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Als zunächst angestellter Rechtsanwalt ist er seit 2002 Partner der Sozietät Vehrs – Bracht – Vehrs – Knöll GbR. Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen hat die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer ihm die Führung der Bezeichnungen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ genehmigt. Seit 2001 ist Herr Knöll Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Herr Rechtsanwalt Michael Knöll ist darüber hinaus seit 2009 ADAC-Vertragsanwalt.

Weiterhin bestehen Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Privat ist Herr Knöll im Vorstand des Sportvereins ABC Wesseln e.V. engagiert. Darüber hinaus ist er seit dem Jahre 2000 im Vorstand des Heimatvereins „Östereggen Hohnbeer“ tätig.


Details

PositionRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
AdresseSchuhmacherort 30
25746 Heide
E-Mailmichael.knoell@kanzlei-heide.de
Telefon+49 481 - 850 10 - 0