Geschichte der Kanzlei

Die Praxis wurde 1914 von August Vehrs gegründet und hatte zunächst ihren Sitz in der Friedrichstraße in Heide. Der Sitz der Kanzlei wurde im Jahre 1936 in den heutigen Standort in Heide, Schuhmacherort 30, verlegt.

Für den Praxisgründer August Vehrs stand im Vordergrund die Ausübung des Notariats. Er bekleidete zudem etliche Ämter in Politik und Wirtschaft.

Wegen seiner Verdienste, die er sich für die Stadt Heide als Stadtverordneter Vorsteher bis 1933 und nach 1945 als von der englischen Militärregierung eingesetzter Bürgermeister gemacht hatte, wurde er mehrfach geehrt, u.a. durch Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, durch Ernennung zum Ehrenbürger der Stadt Heide und Benennung einer Straße, die seinen Namen trägt.

Nach seinem Ableben 1955 ging die Praxis auf den ältesten Sohn Gerd Vehrs über, der die Nachfolge seines Vaters in Politik und Wirtschaft fortsetzte, so war er u. a. Ehrenvorsitzender des Traditionsvereins Heider SV. Aus Alters- und Gesundheitsgründen schied Gerd Vehrs im Jahre 1998 aus der Praxis aus.

Mit der Zulassung von Gustav Vehrs im Jahre 1956 zum Anwalt und mit seiner Ernennung zum Notar im Jahre 1958, begann eine neue Ära, die auch heute noch die Praxis prägt.

Sein Schwerpunkt lag im Notariat, das er bis zur Aufgabe seines Notaramtes im Jahre 2003 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den hiesigen Kreis hinaus erfolgreich ausübte.

Er steht mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Notariat seinen Sozietätskollegen auch heute noch zur Verfügung.

Für seine Tätigkeit bescheinigte ihm der Präsident der Notarkammer Schleswig-Holstein, dass für ihn der Name „Vehrs“ auch als Kieler ein Synonym sei.

Im Rahmen seiner Sozietätszugehörigkeit wurde er im Dezember 2016 nach 60-jähriger Berufstätigkeit von der der Anwaltskammer geehrt. Er steht auch heute noch beratend zur Verfügung.

Seine Nachfolge im Notariat trag seine Tochter Claudia Vehrs an, welche im Anwaltsbereich qualifiziert ist als Fachanwältin für Familienrecht.

Weiterer Sozietätsangehöriger ist der Ehemann von Claudia Vehrs, Herr Rechtsanwalt Michael Knöll, der aufgenommen wurde im Jahre 1996 und der Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht ist und außerdem den Status eines ADAC-Anwalts genießt.

Auch er engagiert sich im Bereich des Ehrenamtes im Sportverein des ABC Wesseln und des Heimatvereins „Hohnbeer“.


Nunmehr ist die Kanzlei in der 3. Generation vertreten durch